Im Ruhestand befindliche und emeritierte Professoren, die weiterhin lehren und prüfen sowie wissenschaftlich arbeiten usw. wollen, finden an den Universitäten bzw. in den Instituten unterschiedliche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeiten vor. Es gibt Universitäten, wo das Weiterwirken dieser Professoren gern gesehen und aktiv unterstützt wird. Es gibt aber auch Universitäten, wo Institutsleiter im Ruhestand befindliche bzw. emeritierte Professoren, die noch lehren, publizieren und sonstige Tätigkeiten entfalten wollen, nach Kräften behindern und ihre Aktivitäten erschweren; nicht selten sind dem gerade besonders profilierte Professoren ausgesetzt. Ein nicht geringer Teil der Betroffenen resigniert in dieser Situation und verabschiedet sich psychisch und physisch von der Universität und begibt sich als Professor tatsächlich in den Ruhestand. Für Forschung und Lehre bedeutet das angesichts des großen Erfahrungsschatzes, Wissens und Engagements vieler dieser Personen einen enormen Verlust. Andere Betroffene resignieren nicht. Insbesondere durch den effizienten Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Technik gelingt es ihnen gleichwohl, weiterhin Tätigkeiten zu entfalten, insbesondere wissenschaftlich zu arbeiten und zu publizieren.
Ich habe zu dieser Problematik über Jahre hinweg Beobachtungen gemacht. Und es sind mir dazu auch (u.a. aufgrund meiner Publikationen zu den Themen Altersdiskriminierung, Mobbing usw.) von diversen österreichischen Universitäten Informationen zugegangen. Ausgehend von dieser breiten Informationsbasis kann ich Professoren, die nach ihrem formalen Übertritt in den Ruhestand noch weiter aktiv sein wollen, nur den Ratschlag geben, vorsichtshalber lange vor diesem Zeitpunkt allfällige künftige Tätigkeiten vorzubereiten, z.B. durch
– Aufbau guter Beziehungen zu ausländischen Universitäten, um dort allenfalls Gastprofessuren anzunehmen,
– Vorbereitung der Übernahme von Funktionen bzw. Tätigkeiten an Privatuniversitäten oder nichtuniversitären Bildungseinrichtungen,
– Aufbau von Privatunternehmen bzw. Beteiligung an solchen,
– Grundsteinlegung für Konsulententätigkeiten im außeruniversitären Bereich,
– Vorbereitung gemeinnütziger Tätigkeiten usw. usf.
Die Möglichkeiten sind allerdings je nach Fachdisziplin sehr unterschiedlich.
Derartige Vorbereitungshandlungen sind – wenn sie klug und professionell aufgezogen werden – auch nicht im Widerspruch zu den dienstrechtlichen Pflichten des noch im aktiven Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis befindlichen Universitäts-professors.
Wenn diese Vorbereitungen für postuniversitäre Aktivitäten rechtzeitig gesetzt werden, sind die Professoren nicht von den Unwägbarkeiten abhängig, denen sie nach ihrer Emeritierung bzw dem Übertritt in den Ruhestand an ihrer (ehemaligen) Universität möglicherweise ausgesetzt sind. Es liegt vielmehr in ihrer Hand ob bzw. wie lange sie die gewünschten Aktivitäten entfalten wollen. Und wenn ihre Tätigkeit an der Universität bzw. an dem Institut immer noch begrüßt wird, können sie dafür immer noch einen Teil ihrer Schaffenskraft verwenden.
Rechtzeitige Vorkehrungen der geschilderten Art sind nicht zuletzt auch deswegen geboten, weil die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich seit langem kontinuierlich ansteigt (pro Jahr um rund 3 Monate), gleichzeitig aber das Emeritierungs- bzw Ruhestandsversetzungsalter von Professoren in Österreich deutlich herabgesetzt worden ist. Professoren befinden sich daher heute viele Jahre länger im Ruhestand als z.B. vor 20 Jahren. Es ist daher mittlerweile noch viel wichtiger als vor einigen Jahrzehnten, sich beizeiten auf diesen stetig länger werdenden Lebensabschnitt einzustellen.